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ganzheitliche Tierheilkunde

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Gültig ab März 2026 

Der einfachen Lesbarkeit wegen wird die männliche Anrede verwendet.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aus- und Weiterbildungen (Lehrgänge und Kurse) der Anisana GmbH.

1.   Kurse

1.1.   Anmeldungen

Die Anmeldungen werden telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Onlinebuchung entgegengenommen.

Die Anmeldungen sind verbindlich.

Mit der Anmeldung bestätigt der zukünftige Kursteilnehmer, dass die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen wurden und der Kursteilnehmer damit einverstanden ist.

Die Anmeldungen werden nach deren Eingang berücksichtigt (unter Vorbehalt der fristgerechten Zahlungen).

1.2.   Zahlung der Kursgebühr

Nach Eingang der Anmeldung werden dem Kursteilnehmer die Anmeldebestätigung mit Rechnung und Einzahlungsschein sowie eventuelle notwendige weitere Angaben zugestellt.

Die Überweisung der Kursgebühr ist bis 30 Tage vor Kursbeginn zu leisten.

Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der Kursgebühr.

Das Nichtbezahlen der Kursgebühr gilt nicht als Abmeldung.

1.3.   Kursorganisation / Durchführung

Um optimale Kursbedingungen zu gewährleisten, ist pro Kurs eine minimale und maximale Teilnehmerzahl festgelegt.

Die Teilnehmerzahl der jeweiligen Kurse können von der aktuellen Home-Page entnommen werden.

Bei ausgebuchten Kursen kann der Interessent sich auf einer Warteliste eintragen lassen.

Bei zu geringer Teilnehmerzahl wird durch die Anisana GmbH vorbehalten, den Kurs in der Regel ein bis zwei Wochen vor Kursbeginn zu annullieren, zeitlich zu verschieben oder zusammen zu legen. Einbezahlte Beträge werden zurückerstattet oder für einen anderen Kurs gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Bei epidemischen oder pandemischen Ereignissen können Kurse und Ausbildungen oder einzelne Unterrichtstage in den Onlineunterricht verlegt werden.

Fällt eine Kursleitung aus, kann die Anisana GmbH einen Kursleiterwechsel vornehmen.

Änderungen aufgrund unvorhersehbarer interner und externer Umstände sind jederzeit möglich.

1.4.   Unterricht mit Hunden

Die Hunde kommen gefüttert und versäubert an den Kursort.

Für die Versäuberung während der Ausbildungszeit dürfen nur die dafür freigegebenen Areale benutzt werden.

Läufige, kranke und unsozialisierte Hunde dürfen nicht zu den Kursen mitgenommen werden.

Die Auflagen wie Verhalten, Leinenpflicht, Reinigung, Versäuberung, etc. (Kurslokal und Umgebung) sind gemäss Vorgaben der Anisana GmbH sowie des Airport Business Center Belp (Verwaltung: Intershop Management AG Zürich) einzuhalten.

1.5.   Kursausschluss

Die Anisana GmbH behält sich vor, Kursteilnehmer begründet aus einem Kurs auszuschliessen.

In folgenden Fällen ist das ganze Kursgeld geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes:

› Kursausschluss infolge Nichtbezahlung des Kursgeldes

› In schwerwiegenden Fällen wie z.B. Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung, etc.

1.6.   Abmeldung / Annullationsbedingungen

Kursabmeldungen werden nur in schriftlicher Form angenommen.

Eine Abmeldung aus einem Kurs ist mit administrativem Aufwand verbunden. Bei Abmeldung, Kursabbruch oder nicht Erscheinen gelten daher folgende Annullationsbedingungen:

› Bis 31 Tage vor Kursbeginn:                   keine

› 30 bis 8 Tage vor Kursbeginn:                10 % der jeweiligen Kursgebühr, jedoch mind. CHF 50.00

› 7 bis 1 Tag vor Kursbeginn:                    50 % der Kursgebühr

› Am Kurstag oder bei Nichterscheinen: 100 % der Kursgebühr unabhängig vom Verhinderungsgrund

›  Bei Abmeldung vor Kursbeginn aufgrund von Krankheit oder Unfall ist auf Zusendung eines Arztzeugnisses eine Umbuchung möglich, welche einen Unkostenbeitrag CHF 50.00 auslöst. Das Kursgeld bleibt auch in diesem Fall geschuldet. Es erfolgt auch keine Rückerstattung von bereits bezahltem Kursgeld.

›  Nicht besuchte Lektionen werden nicht rückerstattet

Blosses Fernbleiben von der Ausbildung befreit nicht von den finanziellen Verpflichtungen.

Um unvorhergesehene Vorkommnisse wie beispielsweise Krankheit oder Unfall finanziell abzudecken, wird empfohlen, eine entsprechende Annullationskostenversicherung abzuschliessen (z.B. Allianz).

2.   Lehrgänge mit Ausbildungsvertrag

2.1.   Anmeldungen

Die Anmeldungen werden telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Onlinebuchung entgegengenommen.

Die Anmeldungen sind verbindlich.

Mit der Anmeldung bestätigt der zukünftige Lehrgangsbesucher, dass die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen wurden und der Lehrgangsbesucher damit einverstanden ist.

Anmeldungen werden nach deren Eingang berücksichtigt (unter Vorbehalt der fristgerechten Zahlungen).

Die Parteien unterzeichnen nach der Anmeldung einen Ausbildungsvertrag. Dieser ist mit gegenseitiger Unterzeichnung rechtsgültig.

Es wird mit dem Versand des Vertrages eine Einschreibegebühr erhoben.

Die Schulordnung sowie die Prüfungsreglemente, werden bei Ausbildungsbeginn in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

Stundenplan- sowie Reglementsänderungen durch die Schule sind ausdrücklich vorbehalten.

2.2.   Aufnahmebedingungen / Voraussetzungen

Es gelten folgende Aufnahmebedingungen:

› Sicherer Umgang und Erfahrung mit Tieren

› Freude und Interesse an medizinischen Themen

› Gute körperliche und psychische Gesundheit

› Bereitschaft, sich mit Tieren und deren Haltern auseinanderzusetzen

› Persönlichkeit mit hoher Sozialkompetenz und Bereitschaft zum Lernen

› Abgeschlossene Berufslehre, Matura oder adäquate Ausbildung

Die Schule entscheidet endgültig über die Aufnahme. Für die vollständige und während der Ausbildung dauerhafte Erfüllung der hiervor genannten Bedingungen ist der Lehrgangsteilnehmer allein verantwortlich.

2.3.   Lehrgang Hundetherapie

2.3.1. Kosten

Neben Einschreibegebühr und Ausbildungskosten gehen auch diejenigen Lehrmittel, Skripte, Schulmaterialien sowie Prüfungsgebühren, etc. zulasten der Lehrgangsteilnehmer, welche nicht ausdrücklich als in den Ausbildungskosten inbegriffen bezeichnet werden.

Kosten für externe Aktivitäten (z. B. Eintritts- und Fahrkarten, Verpflegung und Übernachtung) sind ebenfalls nicht inbegriffen und gehen zulasten der Lehrgangsteilnehmer.

Die Ausbildungskosten:

› Sind jeweils semesterweise, 30 Tage vor Beginn des Semesters, ohne Abzüge, zu bezahlen oder

› Können als monatliche Ratenzahlung mit einem Ratenzuschlag von 5% bezahlt werden.

Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, auch bei monatlicher Zahlungsweise, zur Zahlung der vollen Ausbildungskosten bis zum Ende des laufenden Semesters, unabhängig davon, ob er die Schule effektiv besucht hat.

Es besteht weder bei verschuldeter noch bei unverschuldeter Abwesenheit ein Anspruch auf Reduktion der Semestergebühr.

Einschreibegebühren und Prüfungsgebühren werden separat erhoben.

Bei Zahlungsverzug hat die Schule das Recht, den Lehrgangsteilnehmer vom Unterricht auszuschliessen.

Die Schule behält sich das Recht vor, die Ausbildungskosten zu Beginn des Semesters der Teuerung (Landesindex für Konsumentenpreise) anzupassen.

Die Ausbildungskosten und insbesondere die Semestergebühren können auch dann erhöht werden, wenn die Stundenanzahl infolge neuer Richtlinien, Gesetze, etc. angehoben werden müssen. 

2.3.2.   Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

Der Vertrag wird für eine im Voraus festgelegte Dauer abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis endet mit dem Abschluss der Ausbildung. Die nachstehenden Bestimmungen sowie anderslautende schriftliche Abmachungen bleiben vorbehalten.

Der Lehrgangsteilnehmer kann den Vertrag unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vor Semesterende auf Ende eines Semesters kündigen.

Das gilt auch für den Fall, dass der Teilnehmende die Ausbildung nicht antritt. In diesem Fall sind die Einschreibegebühr sowie die Ausbildungskosten für das erste Semester geschuldet.

Kündigungen haben mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Blosses Fernbleiben von der Ausbildung gilt nicht als Kündigung und befreit auch nicht von den finanziellen Verpflichtungen.

Die Schule ist berechtigt, den Vertrag in schweren Fällen, insbesondere wegen unentschuldigten Absenzen oder Zahlungsausständen sowie wegen schweren disziplinarischen Vergehen fristlos aufzulösen. Die fristlose Vertragsbeendigung entbindet nicht von den finanziellen Verpflichtungen.

Reduziert sich die Teilnehmerzahlt einer Klasse während des Semesters auf weniger als 8 Personen, hat die Schule das Recht, diese Klasse per Ende Semester aufzuheben oder örtlich zu verschieben bzw. Klassen zusammenzulegen. Der betroffene Lehrgangsteilnehmer hat in diesem Fall das Recht, den vorliegenden Vertrag per Ende dieses Semesters ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. In einem solchen Fall verzichtet der Lernende auf jeden weiteren Anspruch, insbesondere Schadenersatzanspruch, gegen die Schule.

2.3.3.   Anrechnung von Bildungsleistungen / Dispens von Ausbildungsmodulen

Je nach Vorbildung und auf entsprechendes Gesuch hin kann die Schule über einen verkürzten Einstieg oder Dispens einzelner Schultage entscheiden.

Das Gesuch ist der Schule spätestens vor Schulbeginn einzureichen.

Dem Gesuch sind Zeugnisse, Zertifikate, Stundenangaben, Lehrinhalte, usw. beizulegen. Eine Anrechnung von Bildungsleistungen sowie das Erteilen von Dispensen, mit allfälliger Reduktion des Schulgeldes, liegt im Ermessen der Schule.

Ein Anspruch auf eine Reduktion besteht nicht.

2.4.   Lehrgang Tierkinesiologie

2.4.1. Kosten

Neben Einschreibegebühr und Ausbildungskosten gehen auch diejenigen Lehrmittel, Skripte, Schulmaterialien sowie Prüfungsgebühren, etc. zulasten der Lehrgangsteilnehmer, welche nicht ausdrücklich als in den Ausbildungskosten inbegriffen bezeichnet werden.

Kosten für externe Aktivitäten (z. B. Eintritts- und Fahrkarten, Verpflegung und Übernachtung) sind ebenfalls nicht inbegriffen und gehen zulasten der Lehrgangsteilnehmer.

Die Ausbildungskosten:

› Sind jeweils semesterweise, 30 Tage vor Beginn des Semesters, ohne Abzüge, zu bezahlen oder

› Können als monatliche Ratenzahlung mit einem Ratenzuschlag von 5% bezahlt werden.

Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, auch bei monatlicher Zahlungsweise, zur Zahlung der vollen Ausbildungskosten bis zum Ende des laufenden Semesters, unabhängig davon, ob er die Schule effektiv besucht hat.

Es besteht weder bei verschuldeter noch bei unverschuldeter Abwesenheit ein Anspruch auf Reduktion der Semestergebühr.

Einschreibegebühren und Prüfungsgebühren werden separat erhoben.

Bei Zahlungsverzug hat die Schule das Recht, den Lehrgangsteilnehmer vom Unterricht auszuschliessen.

Die Schule behält sich das Recht vor, die Ausbildungskosten zu Beginn des Semesters der Teuerung (Landesindex für Konsumentenpreise) anzupassen.

Die Ausbildungskosten und insbesondere die Semestergebühren können auch dann erhöht werden, wenn die Stundenanzahl infolge neuer Richtlinien, Gesetze, etc. angehoben werden müssen. 

2.4.2.   Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

Der Vertrag wird für eine im Voraus festgelegte Dauer abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis endet mit dem Abschluss der Ausbildung. Die nachstehenden Bestimmungen sowie anderslautende schriftliche Abmachungen bleiben vorbehalten.

Der Lehrgangsteilnehmer kann den Vertrag unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vor Semesterende auf Ende eines Semesters kündigen.

Das gilt auch für den Fall, dass der Teilnehmende die Ausbildung nicht antritt. In diesem Fall sind die Einschreibegebühr sowie die Ausbildungskosten für das erste Semester geschuldet.

Kündigungen haben mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Blosses Fernbleiben von der Ausbildung gilt nicht als Kündigung und befreit auch nicht von den finanziellen Verpflichtungen.

Die Schule ist berechtigt, den Vertrag in schweren Fällen, insbesondere wegen unentschuldigten Absenzen oder Zahlungsausständen sowie wegen schweren disziplinarischen Vergehen fristlos aufzulösen. Die fristlose Vertragsbeendigung entbindet nicht von den finanziellen Verpflichtungen.

Reduziert sich die Teilnehmerzahlt einer Klasse während des Semesters auf weniger als 8 Personen, hat die Schule das Recht, diese Klasse per Ende Semester aufzuheben oder örtlich zu verschieben bzw. Klassen zusammenzulegen. Der betroffene Lehrgangsteilnehmer hat in diesem Fall das Recht, den vorliegenden Vertrag per Ende dieses Semesters ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. In einem solchen Fall verzichtet der Lernende auf jeden weiteren Anspruch, insbesondere Schadenersatzanspruch, gegen die Schule.

2.4.3.   Anrechnung von Bildungsleistungen / Dispens von Ausbildungsmodulen

Je nach Vorbildung und auf entsprechendes Gesuch hin kann die Schule über einen verkürzten Einstieg oder Dispens einzelner Schultage entscheiden.

Das Gesuch ist der Schule spätestens vor Schulbeginn einzureichen.

Dem Gesuch sind Zeugnisse, Zertifikate, Stundenangaben, Lehrinhalte, usw. beizulegen. Eine Anrechnung von Bildungsleistungen sowie das Erteilen von Dispensen, mit allfälliger Reduktion des Schulgeldes, liegt im Ermessen der Schule.

Ein Anspruch auf eine Reduktion besteht nicht.

2.5.   Lehrgang Energetische Tiertherapie

2.5.1. Kosten

Neben Einschreibegebühr und Ausbildungskosten gehen auch diejenigen Lehrmittel, Skripte, Schulmaterialien sowie Prüfungsgebühren, etc. zulasten der Lehrgangsteilnehmer, welche nicht ausdrücklich als in den Ausbildungskosten inbegriffen bezeichnet werden.

Kosten für externe Aktivitäten (z. B. Eintritts- und Fahrkarten, Verpflegung und Übernachtung) sind ebenfalls nicht inbegriffen und gehen zulasten der Lehrgangsteilnehmer.

Die Ausbildungskosten:

› Sind jeweils semesterweise, 30 Tage vor Beginn des Semesters, ohne Abzüge, zu bezahlen oder

› Können als monatliche Ratenzahlung mit einem Ratenzuschlag von 5% bezahlt werden.

Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, auch bei monatlicher Zahlungsweise, zur Zahlung der vollen Ausbildungskosten bis zum Ende des laufenden Semesters, unabhängig davon, ob er die Schule effektiv besucht hat.

Es besteht weder bei verschuldeter noch bei unverschuldeter Abwesenheit ein Anspruch auf Reduktion der Semestergebühr.

Einschreibegebühren und Prüfungsgebühren werden separat erhoben.

Bei Zahlungsverzug hat die Schule das Recht, den Lehrgangsteilnehmer vom Unterricht auszuschliessen.

Die Schule behält sich das Recht vor, die Ausbildungskosten zu Beginn des Semesters der Teuerung (Landesindex für Konsumentenpreise) anzupassen.

Die Ausbildungskosten und insbesondere die Semestergebühren können auch dann erhöht werden, wenn die Stundenanzahl infolge neuer Richtlinien, Gesetze, etc. angehoben werden müssen. 

2.5.2.   Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

Der Vertrag wird für eine im Voraus festgelegte Dauer abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis endet mit dem Abschluss der Ausbildung. Die nachstehenden Bestimmungen sowie anderslautende schriftliche Abmachungen bleiben vorbehalten.

Der Lehrgangsteilnehmer kann den Vertrag unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vor Semesterende auf Ende eines Semesters kündigen.

Das gilt auch für den Fall, dass der Teilnehmende die Ausbildung nicht antritt. In diesem Fall sind die Einschreibegebühr sowie die Ausbildungskosten für das erste Semester geschuldet.

Kündigungen haben mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Blosses Fernbleiben von der Ausbildung gilt nicht als Kündigung und befreit auch nicht von den finanziellen Verpflichtungen.

Die Schule ist berechtigt, den Vertrag in schweren Fällen, insbesondere wegen unentschuldigten Absenzen oder Zahlungsausständen sowie wegen schweren disziplinarischen Vergehen fristlos aufzulösen. Die fristlose Vertragsbeendigung entbindet nicht von den finanziellen Verpflichtungen.

Reduziert sich die Teilnehmerzahlt einer Klasse während des Semesters auf weniger als 8 Personen, hat die Schule das Recht, diese Klasse per Ende Semester aufzuheben oder örtlich zu verschieben bzw. Klassen zusammenzulegen. Der betroffene Lehrgangsteilnehmer hat in diesem Fall das Recht, den vorliegenden Vertrag per Ende dieses Semesters ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. In einem solchen Fall verzichtet der Lernende auf jeden weiteren Anspruch, insbesondere Schadenersatzanspruch, gegen die Schule.

2.5.3.   Anrechnung von Bildungsleistungen / Dispens von Ausbildungsmodulen

Je nach Vorbildung und auf entsprechendes Gesuch hin kann die Schule über einen verkürzten Einstieg oder Dispens einzelner Schultage entscheiden.

Das Gesuch ist der Schule spätestens vor Schulbeginn einzureichen.

Dem Gesuch sind Zeugnisse, Zertifikate, Stundenangaben, Lehrinhalte, usw. beizulegen. Eine Anrechnung von Bildungsleistungen sowie das Erteilen von Dispensen, mit allfälliger Reduktion des Schulgeldes, liegt im Ermessen der Schule.

Ein Anspruch auf eine Reduktion besteht nicht.

2.6.   Lehrgang Osteopathie

2.6.1. Kosten

Neben Einschreibegebühr und Ausbildungskosten gehen auch diejenigen Lehrmittel, Skripte, Schulmaterialien sowie Prüfungsgebühren, etc. zulasten der Lehrgangsteilnehmer, welche nicht ausdrücklich als in den Ausbildungskosten inbegriffen bezeichnet werden.

Kosten für externe Aktivitäten (z. B. Eintritts- und Fahrkarten, Verpflegung und Übernachtung) sind ebenfalls nicht inbegriffen und gehen zulasten der Lehrgangsteilnehmer.

Die Ausbildungskosten:

› Sind 30 Tage vor Beginn des Lehrganges, ohne Abzüge, zu bezahlen oder

› Können als monatliche Ratenzahlung mit einem Ratenzuschlag von 5% bezahlt werden.

Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, auch bei monatlicher Zahlungsweise, zur Zahlung der vollen Ausbildungskosten bis zum Ende des laufenden Semesters, unabhängig davon, ob er die Schule effektiv besucht hat.

Es besteht weder bei verschuldeter noch bei unverschuldeter Abwesenheit ein Anspruch auf Reduktion der Semestergebühr.

Einschreibegebühren und Prüfungsgebühren werden separat erhoben.

Bei Zahlungsverzug hat die Schule das Recht, den Lehrgangsteilnehmer vom Unterricht auszuschliessen.

Die Schule behält sich das Recht vor, die Ausbildungskosten zu Beginn des Semesters der Teuerung (Landesindex für Konsumentenpreise) anzupassen.

Die Ausbildungskosten und insbesondere die Semestergebühren können auch dann erhöht werden, wenn die Stundenanzahl infolge neuer Richtlinien, Gesetze, etc. angehoben werden müssen. 

2.6.2.   Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

Der Vertrag wird für eine im Voraus festgelegte Dauer abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis endet mit dem Abschluss der Ausbildung. Die nachstehenden Bestimmungen sowie anderslautende schriftliche Abmachungen bleiben vorbehalten.

Eine Abmeldung aus dem Lehrgang ist mit administrativem Aufwand verbunden. Bei Abmeldung oder Nichterscheinen gelten daher folgende Annullationsbedingungen:

› Bis 31 Tage vor Kursbeginn:                   keine

› 30 bis 8 Tage vor Kursbeginn:                 10 % der Lehrgangskosten

› 7 bis 1 Tag vor Kursbeginn:                     50 % der Kursgebühr

› Am Kurstag oder bei Nichterscheinen:     100 % der Kursgebühr unabhängig vom Verhinderungsgrund

› Bei Abmeldung vor Kursbeginn aufgrund von Krankheit oder Unfall wird auf Zusendung eines Arztzeugnisses, nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung, eine neue Lösung erarbeitet. Es erfolgt keine Rückerstattung von bereits bezahltem Kursgeld.

› Nicht besuchte Lektionen werden nicht rückerstattet.

Abmeldungen haben schriftlich zu erfolgen. Blosses Fernbleiben von der Ausbildung befreit nicht von den finanziellen Verpflichtungen.

Die Schule ist berechtigt, den Vertrag in schweren Fällen, insbesondere wegen unentschuldigten Absenzen oder Zahlungsausständen sowie wegen schweren disziplinarischen Vergehen fristlos aufzulösen. Die fristlose Vertragsbeendigung entbindet nicht von den finanziellen Verpflichtungen.

2.6.3.   Anrechnung von Bildungsleistungen / Dispens von Ausbildungsmodulen

Ein Anspruch auf eine Reduktion bei dieser Ausbildung besteht nicht.

2.7.   Pflichten der Teilnehmenden

Es besteht die Pflicht zum persönlichen Unterrichtsbesuch.

Voraussetzung für die Zulassung zu den Abschlussprüfungen ist die Präsenz während mindestens 80% der obligatorischen Unterrichtszeit.

Darüber hinaus setzt die Schule voraus, dass der Lehrgangsteilnehmer sich auch ausserhalb der Unterrichtszeiten intensiv mit den verschiedenen Themen und deren praktischen Umsetzung beschäftigt.

Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich zu Stillschweigen über persönliche und gesundheitliche Umstände von Lehrgangsteilnehmer, Dozenten und Klienten, welche ihm im Rahmen der Ausbildung zur Kenntnis kommen. Diese Verpflichtung gilt auch nach der Ausbildungszeit für unbestimmte Zeit weiter.

2.8.   Pflichten der Schule

Die Schule verpflichtet sich, den Lehrstoff gemäss Ausschreibung, welche integrierender Bestandteil des Ausbildungsvertrages bildet, zu vermitteln. Allfällige Änderungen und Anpassungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Der Unterricht wird von fachbezogenen Dozenten erteilt, welche die Schule auswählt.

Unterrichtsinhalte und Unterrichtsablauf bestimmt die Schule zusammen mit den jeweiligen Dozenten.

2.9.   Durchführung des Lehrgangs

Der durch die Schule unterzeichnete Vertrag gilt als Ausbildungsbestätigung und wird dem Lehrgangsteilnehmer spätestens vor Ausbildungsbeginn zugestellt.

Der Verzicht auf die Durchführung der Ausbildung wegen ungenügender Teilnehmerzahl bleibt auch nach Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages durch die Schule ausdrücklich vorbehalten.

Die Schule behält sich das Recht vor, bei ungenügender Teilnehmerzahl auf die Durchführung der Ausbildung zu verzichten. Der Verzicht auf die Durchführung ist, wenn möglich mindestens 14 Tage vor Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Die Schule erstattet bei einem solchen Verzicht die Einschreibegebühr und die Ausbildungskosten, soweit bereits bezahlt, zurück. Der Teilnehmende verzichtet auf jede weitergehende Forderung.

Änderungen aufgrund unvorhersehbarer interner und externer Umstände sind jederzeit möglich.

Der Lehrgang kann jederzeit und ohne Vorankündigung modifiziert werden. So können z. B. Unterrichtstage und Unterrichtszeiten, Anzahl Lektionen, Lerninhalte sowie Prüfungen laufend den internen und externen Erfordernissen angepasst werden, sofern sie den Gesamtcharakter des Lehrgangs bzw. Abschlusses nicht massgeblich verändern.

3.   Allgemeine Bedingungen

3.1.   Haftung / Versicherung

Für alle von der Anisana GmbH organisierten Kurse, Lehrgänge und Veranstaltungen schliesst die Anisana GmbH jegliche Haftung für entstandene Schäden aus.

Bei Personenschäden oder Schäden am Tier, die auf eine Kontraindikation zum gebuchten Kurs, Lehrgang zurückzuführen sind, sowie für Unfälle und Krankheiten, die sich während eines Kursbesuches/Lehrgangsbesuches und/oder auf dem Hinweg und Rückweg ereignen, lehnt die Anisana GmbH jegliche Haftung ab.

Für Diebstahl oder Verlust von Gegenständen kann die Anisana GmbH nicht haftbar gemacht werden.

Der Teilnehmer ist daher selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) für sich und sein Tier verantwortlich.

3.2.   Rechte

Nach absolviertem Kurs/Lehrgang ist der Teilnehmer berechtigt, das im Kurs/Lehrgang Gelernte selbstständig anzuwenden.

Dem Teilnehmer ist es untersagt, nach Abschluss des jeweiligen Kurses/Lehrganges, diesen selber zu unterrichten und/oder durchzuführen.

Alle Dokumente, Reglemente, Lehrmittel (Skripte, Handouts), usw., welche der Teilnehmer von der Anisana GmbH im Rahmen seiner Ausbildung erhalten hat, sind Eigentum der Anisana GmbH und unterstehen dem Kopierschutz. Eine unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe zieht rechtliche Konsequenzen nach sich.

3.3.   Datenschutz / Geheimhaltung

Grundsätzlich gelten in Bezug auf personenrelevante Daten die Vorgaben des schweizerischen Datenschutzgesetzes.

Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmende sein Einverständnis, dass seine Daten gespeichert und innerhalb der Anisana GmbH zu Administrations- und Marketingzwecken genutzt werden können. Diese Marketingnutzung kann jederzeit abbestellt werden.

Zu Beginn der Ausbildung gibt der Kursteilnehmer/Lehrgangsteilnehmer mit separatem Dokument sein Einverständnis zu Weitergabe seiner Adressangaben an Dozenten und andere Kursteilnehmer, soweit es für die Organisation der Ausbildung sinnvoll bzw. erforderlich ist.

Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung über persönliche und gesundheitliche Umstände von anderen Kursteilnehmer/Lehrgangsteilnehmer und Kursleitenden, welche er im Rahmen des Kurses oder der Ausbildung zur Kenntnis erhalten hat. Diese Verpflichtung gilt auch nach Kursende bzw. Ausbildungsende für unbestimmte Zeit weiter.

In sämtlichen Räumlichkeiten der Anisana GmbH bzw. des Airport Business Center Belp dürfen keine Video-Aufnahmen oder Audio-Aufnahmen ohne ausdrückliche Einwilligung des jeweiligen Dozenten, der Anisana GmbH oder der betroffenen Kursteilnehmer/Lehrgangsteilnehmer gemacht werden. Ausnahmen sind Tonaufnahmen im Rahmen von mündlichen Überprüfungen.

3.4.   Änderungen

Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

3.5.   Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Rechtsverhältnisse ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Thun.

 

Thun, März 2026